§ 2
Bewerberinnen oder Bewerber für die Funktion der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle müssen folgende persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen:
1. (Anm: Richtig: Persönliche Voraussetzungen:)
a) gesundheitliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind;
b) Vertrauenswürdigkeit;
c) Flexibilität;
d) Kommunikations- und Konfliktfähigkeit;
e) soziale Kompetenz;
f) Aufgeschlossenheit und Interesse für andere Kulturen (Diversität).
2. Fachliche Voraussetzungen:
a) abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften;
b) Nachweis einer ausreichenden Berufserfahrung;
c) gute Fachkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahrensabläufe bei Verwaltungsbehörden und Gerichten;
d) Wissen über zwischenmenschliche Kommunikationsprozesse und Kompetenzen im Umgang mit Konflikten;
e) Fremdsprachenkenntnisse.
(Anm: LGBl. Nr. 109/2008)
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