(1) Die „Koaserin“ in den Gemeinden Heiligenberg, Neukirchen am Walde und Peuerbach, politischer Bezirk Grieskirchen, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage sind die Grenzen des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:2.500 dargestellt.
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