§ 2
Bewerberinnen oder Bewerber für die Funktion der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters müssen folgende persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen:
1. Persönliche Voraussetzungen:
a) österreichische Staatsbürgerschaft;
b) aktives Wahlrecht zum Oö. Landtag;
c) persönliche Eignung;
d) Vertrauenswürdigkeit;
e) Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.
2. Fachliche Voraussetzungen:
abgeschlossenenes Studium der Rechtswissenschaften und Nachweis einer ausreichenden Berufserfahrung im Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens.
(Anm: LGBl. Nr. 65/2007)
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