§ 4
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die Oö. Feuerbrand-Verordnung, LGBl. Nr. 72/1999, sowie die nach § 5 der Oö. Feuerbrand-Verordnung ergangenen Befallszonen-Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden außer Kraft.
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