(1) Die „Traun-Donau-Auen“ in der Stadtgemeinde Linz sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
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