§ 5
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Sperrzeiten-Verordnung 1978, LGBl. Nr. 73/1977, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 19/1993, außer Kraft.
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