LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Predigtstuhl" in Hartkirchen

V Naturschutzgebiet "Predigtstuhl" in Hartkirchen

In Kraft seit 11. August 2001
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Der „Predigtstuhl“ in der Gemeinde Hartkirchen, politischer Bezirk Eferding, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes im Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt.

§ 2 § 2

Gemäß § 21 Abs. 4 Oö. NSchG 1995 sind folgende Eingriffe gestattet:

1. die rechtmäßige Ausübung der Jagd, mit Ausnahme der Neuerrichtung von jagdlichen Einrichtungen und Wildfütterungen;

2. das Betreten.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anlage

Plan des Naturschutzgebietes „Predigtstuhl“

Anl. 1