LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000§ 6

§ 6

In Kraft seit 01. August 2000
Up-to-date

§ 6

(1) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz wird an Personen verliehen, die für das oberösterreichische Feuerwehrwesen hervorragende taktische, technische oder organisatorische Leistungen erbracht oder hervorragende Dienste geleistet haben.

(2) Gleichzeitig mit dem Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuz wird eine Kleinausfertigung gemäß § 3 Abs. 5 verliehen.

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