§ 6
(1) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz wird an Personen verliehen, die für das oberösterreichische Feuerwehrwesen hervorragende taktische, technische oder organisatorische Leistungen erbracht oder hervorragende Dienste geleistet haben.
(2) Gleichzeitig mit dem Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuz wird eine Kleinausfertigung gemäß § 3 Abs. 5 verliehen.
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