LandesrechtOberösterreichVerordnungenOö. Feuerwehrehrenzeichen-Verordnung 2000§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. August 2000
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§ 4

(1) Die Oberösterreichischen Feuerwehr-Verdienstkreuze III. und II. Stufe und die Oberösterreichischen Feuerwehr-Dienstmedaillen sind an der linken Brustseite zu tragen. Die rangmäßige Reihenfolge (von der Brustmitte ausgehend) ist: Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz II. Stufe, Oberösterreichisches Feuerwehr-Verdienstkreuz III. Stufe, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 50-jährige Tätigkeit, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 40-jährige Tätigkeit, Oberösterreichische Feuerwehr-Dienstmedaille für 25-jährige Tätigkeit.

(2) Das Oberösterreichische Feuerwehr-Verdienstkreuz I. Stufe wird als Brustdekoration an der linken Brustseite getragen.

(3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß für die in Form einer Kleinausfertigung getragenen Dekorationen.

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