§ 4
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1998 in Kraft.
(2) Auf Sachverhalte, die sich bis zum 30. September 1998 ereignen, ist die Bezirksabfallverbände-Funktionsgebührenverordnung 1997, LGBl. Nr. 157/1997, weiterhin anzuwenden.
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