LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens

Verordnung über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens

In Kraft seit 01. November 1997
Up-to-date

§ 1

§ 1

Ausstattung

Das Feuerwehrkorpsabzeichen ist ein goldumrandetes Wappen, das die Farben Rot-Weiß-Rot heraldisch von links unten nach rechts oben in einem Winkel von 45 Grad trägt sowie in der Mitte ein goldenes Zahnrad und darüber eine goldene Flamme enthält. Eine bildliche Darstellung ist in der Anlage ersichtlich.

§ 2

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anl. 1

Anlage

Feuerwehrkorpsabzeichen

(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 127/1997 )