(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 12. Juli 1982, LGBl. Nr. 56, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise