§ 6 — Verordnung betreffend die Geschäfts- und Gebarungsordnung des Oö. Brandverhütungsfonds
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§ 6
Inkrafttretensbestimmungen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäfts- und Gebarungsordnung des O.ö. Brandverhütungsfonds, LGBl. Nr. 11/1953, außer Kraft.
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