§ 5
Rechnungsabschluß
Bis spätestens 30. April eines jeden Jahres hat die Brandverhütungsstelle für Oberösterreich der Landesregierung einen Rechnungsabschluß über das vergangene Geschäftsjahr zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gebarung vorzulegen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise