§ 5
Lehrverpflichtungsgruppen
Die einzelnen Unterrichtsgegenstände sind den Lehrverpflichtungsgruppen wie in den nachstehenden Absätzen angeführt zugeordnet:
1. Lehrverpflichtungsgruppe BK I:
Lehrveranstaltungen im Theoriebereich
2. Lehrverpflichtungsgruppe BK II:
a. Instrumental- und Ensembleunterricht
b. Korrepetition und Unterrichtstätigkeit der Lehrer in eingeschränkten Verantwortungsbereichen.
(Anm: LGBl. Nr. 66/2007)
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