2. ABSCHNITT
Gemeinsame Bestimmungen für pragmatische Lehrer und Vertragslehrer
§ 3
Anwendungsbereich
Der 2. Abschnitt gilt für die in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich stehenden Lehrer am Bruckner-Konservatorium Linz.
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