(1) Diese Verordnung tritt, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft; gleichzeitig tritt die O.ö. Wolfgangsee-Verordnung 1990, LGBl. Nr. 47, sowie die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. April 1995, mit der die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich über schiffahrtspolizeiliche Beschränkungen auf dem Aber- oder Wolfgangsee geändert wird, LGBl. Nr. 42/1995, außer Kraft.
(Anm: LGBl.Nr. 66/1998)
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