Vorwort
§ 1 § 1
(1) Die Orchideenwiese in Freundorf in der Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohrbach, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 O.ö. NSchG. 1982.
(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt das Grundstück Nr. 4563/2, KG. Klaffer.
§ 2 § 2
Gemäß § 17 Abs. 4 O.ö. NSchG. 1982 sind folgende Eingriffe gestattet:
a) das Betreten durch die Eigentümer und durch von ihnen Beauftragte sowie für wissenschaftliche Zwecke;
b) die landwirtschaftliche Nutzung in Form der einmaligen späten Mahd;
c) Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzgebietes im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde;
d) die Instandsetzung der bestehenden Teich- und Bewässerungsanlagen im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde.
§ 3 § 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.