LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Orchideenwiese in Freundorf" in Klaffer

V Naturschutzgebiet "Orchideenwiese in Freundorf" in Klaffer

In Kraft seit 30. Dezember 1994
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Die Orchideenwiese in Freundorf in der Gemeinde Klaffer, politischer Bezirk Rohrbach, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 O.ö. NSchG. 1982.

(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt das Grundstück Nr. 4563/2, KG. Klaffer.

§ 2 § 2

Gemäß § 17 Abs. 4 O.ö. NSchG. 1982 sind folgende Eingriffe gestattet:

a) das Betreten durch die Eigentümer und durch von ihnen Beauftragte sowie für wissenschaftliche Zwecke;

b) die landwirtschaftliche Nutzung in Form der einmaligen späten Mahd;

c) Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzgebietes im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde;

d) die Instandsetzung der bestehenden Teich- und Bewässerungsanlagen im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.