§ 1
Zum Schutze des Karstwasservorkommens zwischen dem Gosaubach und dem Weißenbach in der Marktgemeinde Bad Goisern und der Gemeinde Gosau, insbesondere zum Schutz der Trinkwassergewinnungen der Wassergenossenschaften Bad Goisern, Ramsau - Gschwandt - Steinach, Kreiloch und Riepelbrunn wird - unbeschadet bestehender Rechte - das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise