§ 1
Zur Sicherung des Grundwasservorkommens der Aurachrinne für eine zukünftige Trink- und Nutzwassergewinnung wird in den Gemeinden Ohlsdorf, Pinsdorf und Regau - unbeschadet bestehender Rechte - das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.
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