Vorwort
§ 1
§ 1
Die Höhe der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates wird mit S 400,- pro Mitglied (Ersatzmitglied) und Sitzung in einem einheitlichen Satz festgelegt.
§ 2
§ 2
Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.