LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates

Verordnung über die Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates

In Kraft seit 11. Januar 1990
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Höhe der Sitzungsentschädigung für die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Landeskulturbeirates wird mit S 400,- pro Mitglied (Ersatzmitglied) und Sitzung in einem einheitlichen Satz festgelegt.

§ 2

§ 2

Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.