§ 2
Das Schongebiet liegt zur Gänze in der Katastralgemeinde Haiden, Stadtgemeinde Bad Ischl. Die Grenze des Grundwasserschongebietes verläuft wie folgt:
Ausgehend vom Schnittpunkt der Gemeindegrenze zwischen der Stadtgemeinde Bad Ischl und der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut mit der St.-Wolfgang-Landesstraße, km 2,225, von da am Nordrand und in der Folge am Ostrand der genannten Straße (Grundstück Nr. 259/4) entlang bis zum südwestlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 70/1; weiter die St.-Wolfgang-Landesstraße bei km 1,674 geradlinig querend bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 71/20; von hier weiter nach Süden entlang der Westgrenzen der Grundstücke Nr. 71/20, 71/2, 71/5 und 71/3 bis zum Schnittpunkt mit dem Grundstück Nr. 266/3 (Radauerbach), der Nordgrenze dieses Grundstückes folgend bis zum gemeinsamen Eckpunkt der Grundstücke Nr. 266/3, 121 und 149/1; von diesem Punkt die Grundstücke Nr. 149/1 und Nr. 156/7 geradlinig querend bis zum südlichsten Punkt des Grundstückes Nr. 156/6; weiter entlang der Südwestgrenze dieses Grundstückes nach Westen bis zum gemeinsamen Eckpunkt der Weggrundstücke Nr. 156/7 und Nr. 156/15; in weiterer Folge nach Nordosten entlang der südöstlichen Grenze des Weggrundstückes Nr. 156/15 bis zur St.-Wolfgang-Landesstraße, diese geradlinig querend bis zum westlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 255/119; sodann entlang der südwestlichen bzw. südöstlichen Grenze dieses Grundstückes bis zum südlichsten Punkt des Grundstückes Nr. 255/117, von hier das Weggrundstück Nr. 255/121 in nordöstlicher Richtung geradlinig querend bis zum gemeinsamen Eckpunkt dieses Grundstückes mit dem Grundstück Nr. 255/180 und dem Grundstück Nr. 255/125 (Fichtenweg); an der West- und sodann der Nordgrenze des letztgenannten Grundstückes entlang bis zum Schnittpunkt mit der Zimnitzstraße (Grundstück Nr. 255/128), diese geradlinig querend zum südlichsten Punkt des Grundstückes Nr. 255/111, weiter entlang der Südostgrenze der Grundstücke Nr. 255/111 sowie Nr. 255/10 bis zum Ufer des Zimnitzbaches, diesen geradlinig querend bis zum gemeinsamen westlichen Eckpunkt der Grundstücke Nr. 178/17 und 186/4; am linken Ufer des Zimnitzbaches (Grundstück Nr. 265/1) entlang bis zum westlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 186/5; weiter an der Nordgrenze des Grundstückes Nr. 186/5, sodann an der Süd- und der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 187/1 entlang bis zu dessen nordöstlichem Eckpunkt; von hier geradlinig in nordnordwestlicher Richtung bis zum westlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 206; weiter nach Nordnordosten entlang der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Nr. 210/1 bis zu dessen nordöstlichstem Eckpunkt; von hier entlang der Westgrenze der Grundstücke Nr. 219/13 und 219/4 bis zum nördlichen Eckpunkt des letztgenannten Grundstückes; von hier in nordnordöstlicher Richtung das Grundstück Nr. 255/8 geradlinig querend bis zum südlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 255/4, der östlichen Grenze dieses Grundstückes entlang bis zur Grenze der Katastralgemeinde Haiden mit der Katastralgemeinde Jainzen; sodann in nordwestlicher Richtung entlang dieser Katastralgemeindegrenze bis zum gemeinsamen Eckpunkt der Katastralgemeinden Haiden und Jainzen, Stadtgemeinde Bad Ischl und Wolfgangthal, Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut, (Gipfel Leonsberg); in weiterer Folge der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Bad Ischl und der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut entlang nach Süden zum Ausgangspunkt zurück.
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