§ 8
Feuerwehrbezirk Linz-Land
(1) Der Feuerwehrbezirk Linz-Land umfaßt die Feuerwehrabschnitte Enns, Linz-Land und Neuhofen.
(2) Zum Feuerwehrabschnitt Enns gehören folgende Gemeinden:
Asten, Enns, Hargelsberg, Hofkirchen im Traunkreis, Kronstorf, Niederneukirchen und St. Florian. (Anm: LGBl. Nr. 75/1988)
(3) Zum Feuerwehrabschnitt Linz-Land gehören folgende Gemeinden:
Ansfelden, Hörsching, Kirchberg-Thening, Leonding, Oftering, Pasching, Traun und Wilhering. (Anm: LGBl. Nr. 75/1988)
(4) Zum Feuerwehrabschnitt Neuhofen gehören folgende Gemeinden:
Allhaming, Eggendorf im Traunkreis, Kematen an der Krems, Neuhofen an der Krems, Piberbach, Pucking und St. Marien.
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