§ 4
Feuerwehrbezirk Freistadt
(1) Der Feuerwehrbezirk Freistadt umfaßt die Feuerwehrabschnitte Freistadt-Nord, Freistadt-Süd, Pregarten und Unterweißenbach.
(2) Zum Feuerwehrabschnitt Freistadt-Nord gehören folgende Gemeinden:
Grünbach, Leopoldschlag, Rainbach im Mühlkreis, Sandl und Windhaag bei Freistadt.
(3) Zum Feuerwehrabschnitt Freistadt-Süd gehören folgende Gemeinden:
Freistadt, Hirschbach im Mühlkreis, Kefermarkt, Lasberg, Neumarkt im Mühlkreis, St. Oswald bei Freistadt und Waldburg.
(4) Zum Feuerwehrabschnitt Pregarten gehören folgende Gemeinden:
Bad Zell, Gutau, Hagenberg im Mühlkreis, Pregarten, Tragwein, Unterweitersdorf und Wartberg ob der Aist.
(5) Zum Feuerwehrabschnitt Unterweißenbach gehören folgende Gemeinden:
Kaltenberg, Königswiesen, Liebenau, Pierbach, St. Leonhard bei Freistadt, Schönau im Mühlkreis, Unterweißenbach und Weitersfelden.
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