§ 16
Feuerwehrbezirk Urfahr-Umgebung
(1) Der Feuerwehrbezirk Urfahr-Umgebung umfaßt die Feuerwehrabschnitte Leonfelden, Ottensheim und Urfahr.
(2) Zum Feuerwehrabschnitt Leonfelden gehören folgende Gemeinden:
Bad Leonfelden, Haibach im Mühlkreis, Oberneukirchen, Ottenschlag im Mühlkreis, Reichenau im Mühlkreis, Reichenthal, Schenkenfelden, Sonnberg im Mühlkreis, Vorderweißenbach und Zwettl an der Rodl.
(3) Zum Feuerwehrabschnitt Ottensheim gehören folgende Gemeinden:
Eidenberg, Feldkirchen an der Donau, Goldwörth, Gramastetten, Herzogsdorf, Ottensheim, Puchenau, St. Gotthard im Mühlkreis und Walding.
(4) Zum Feuerwehrabschnitt Urfahr gehören folgende Gemeinden:
Alberndorf in der Riedmark, Altenberg bei Linz, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Hellmonsödt, Kirchschlag bei Linz, Lichtenberg und Steyregg.
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