§ 2
Die Grenze des Grundwasserschongebietes verläuft wie folgt:
Beginnend am nördlichen Ende des Grundwasserschongebietes an der Abzweigung der Kriegshamer Gemeindestraße von der Sattledter Landesstraße in Steinerkirchen an der Traun, diese Gemeindestraße entlang in südlicher Richtung über die Ortschaften Steindlberg, Kriegsham, Eden und Reuharting bis zur Gemeindegrenze zu Vorchdorf. Von hier die Kriegshamer Gemeindestraße weiter entlang bis zur Einbindung in die Eberstalzeller Bezirksstraße, dieser entlang bis zur Kreuzung mit der Alm, von hier die Alm aufwärts bis zur Querung der Alm durch die Pettenbacher Landesstraße, dieser entlang in südöstlicher Richtung bis zur Kreuzung dieser Landesstraße mit der Verbindungsgeraden zwischen der Dachspitze des Bildstockes an der Kreuzung mit der Wasserhuber Gemeindestraße (Kote 473) und der östlichen Firstkante einer Kapelle an der Voralpen Bundesstraße (Kote 492), dieser Geraden entlang bis zur Kote 492, von hier geradlinig bis zum Turm der Kirche Magdalenaberg in Pettenbach (Kote 679), von hier geradlinig bis zur Kreuzung der Verbindungsgeraden zum Kilometerstein 12,2 der Eisenbahnlinie Wels-Grünau mit dem Ortschaftsweg Wilfling (Grundstück Nr. 880/1, KG. Pratsdorf, und in der Folge Grundstück Nr. 1980/1, KG. Pettenbach), diesem Ortschaftsweg entlang bis zu seiner Einbindung in die Kremsmünsterer Landesstraße, der Kremsmünsterer Landesstraße entlang bis zur Abzweigung des Weggrundstückes Nr. 1961, KG. Pettenbach, in der Ortschaft Klein-Moos, diesem Weggrundstück entlang bis zur Abzweigung des Weggrundstückes Nr. 1957, KG. Pettenbach, und diesem entlang bis zu seiner Einmündung in die Zachleder Gemeindestraße in der Ortschaft Bergsleiten. Von hier verläuft die Grenze entlang der Zachleder Gemeindestraße in nördlicher Richtung bis zur Einmündung in die Hartleitner Gemeindestraße, von hier entlang dieser Gemeindestraße in östlicher Richtung bis zur Abzweigung der Gemeindestraße Hochstraße, dieser Gemeindestraße entlang über die Gemeindegrenze zu Steinerkirchen an der Traun hinweg bis zur Einmündung in die Eberstalzeller Bezirksstraße, dieser in nördlicher Richtung entlang bis zu ihrer Einmündung in die Sattledter Landesstraße, von hier entlang dieser Straße in westlicher Richtung bis zum Ausgangspunkt zurück.
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