§ 1
In Durchführung des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 5. Juli 1962, BGBl. Nr. 189, über die Errichtung des Linzer Hochschulfonds wird nach Anhörung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Linz sowie mit Genehmigung des Bundesministeriums für Unterricht in der Anlage das Statut des Linzer Hochschulfonds erlassen.
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