LandesrechtNiederösterreichVerordnungenGewährung eines Zuschusses zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen in den niederösterreichischen Gemeinden für das Jahr 2026§ 3

§ 3§ 3

In Kraft bis 31. Dezember 2026
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