LandesrechtNiederösterreichVerordnungenRegionales Raumordnungsprogramm Raum Melk§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 29. Januar 2025
Up-to-date

Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Melk ausgenommen die Marktgemeinde Blindenmarkt.

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