Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Marktgemeinde Pernersdorf, der Marktgemeinde Vösendorf und der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag
bestimmt.
Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der
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