LandesrechtNiederösterreichVerordnungenFestlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich

Festlegung der Wahltage für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich

In Kraft seit 13. Oktober 2023
Up-to-date

Art. 1

Für die Wahl der Organe der Personalvertretung für die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Niederösterreich wird als Wahltag

Donnerstag, der 13. Juni 2024

festgelegt.

Für Dienststellen im Turnusdienst wird als zweiter Wahltag

Mittwoch, der 12. Juni 2024

festgelegt.