Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 6. April 2020, GZ 2020-0.221.712, werden die Verordnungen der Bezirksverwaltungsbehörden betreffend Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950 aufgehoben.
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