(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber (NÖ Biber-VO), LGBl. Nr. 30/2016, außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden