LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Biber-Verordnung 2019§ 6

§ 6§ 6

In Kraft bis 30. Juni 2027
Up-to-date

(1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Ausnahmen von Verboten für die besonders geschützte Art Biber (NÖ Biber-VO), LGBl. Nr. 30/2016, außer Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.

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