LandesrechtNiederösterreichVerordnungenKern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019

Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald 2019

In Kraft seit 03. Juli 2019
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Abgrenzung der Kern- und Pflegezonen

Lage, Bezeichnung und Ausmaß der Kern- und Pflegezonen sind in den Anlagen 2 bis 11 dargestellt. Die Pflegezonen an Gewässern gelten mit jeweils 50 m beiderseits der Gewässerachse als festgelegt, sofern sich aus der Darstellung in den Anlagen 2 bis 10 keine größere Breite ergibt.

§ 2 § 2

§ 2 Auswirkungen auf die örtliche Raumordnung

(1) In Kernzonen ist die Widmung von Flächen als Bauland oder als Verkehrsfläche im Sinne des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der geltenden Fassung, unzulässig . Bei Umwidmungen von Flächen innerhalb von Kernzonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Ödland/Ökofläche und Freihalteflächen zulässig.

(2) In Pflegezonen darf eine Widmung von Flächen als Bauland nur dann festgelegt werden, wenn

a) dies der Verbesserung der Siedlungsstruktur dient (z. B. Schließung der Baulandlücken, Abrundung von Siedlungsgebieten) und

b) im Gemeindegebiet die beabsichtigte Widmung sonst nicht möglich ist.

(3) In Pflegezonen sind nur die Grünlandwidmungsarten Land- und Forstwirtschaft, Land- und forstwirtschaftliche Hofstelle, Grüngürtel, Erhaltenswerte Gebäude im Grünland, Friedhof, Parkanlage, Ödland/Ökofläche, Wasserfläche und Freihalteflächen zulässig.

§ 3 § 3

§ 3 Schlussbestimmung

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald, LGBl. 5760/1, außer Kraft .

Anlage 1

Anl. 1

Kern- und Pflegezonen des Biosphärenpark Wienerwald – Übersicht und Legende

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 01
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Anlage 2

Anl. 2

Blatt 39 Tulln SÜD

(Anm.: Anlage 2 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 02
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Anlage 3

Anl. 3

Blatt 40Stockerau SÜD

(Anm.: Anlage 3 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 03
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Anlage 4

Anl. 4

Blatt 57 Neulengbach NORD

(Anm.: Anlage 4 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 04
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Anlage 5

Anl. 5

Blatt 58 Baden NORD

(Anm.: Anlage 5 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 05
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Anlage 6

Anl. 6

Blatt 56 St. Pölten SÜD

(Anm.: Anlage 6 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 06
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Anlage 7

Anl. 7

Blatt 57 Neulengbach SÜD

(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 07
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Anlage 8

Anl. 8

Blatt 58 Baden SÜD

(Anm.: Anlage 8 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 08
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Anlage 9

Anl. 9

Blatt 75 Puchberg am Schneeberg NORD

(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 09
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Anlage 10

Anl. 10

Blatt 76 Wiener Neustadt NORD

(Anm.: Anlage 10 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 10
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Anlage 11

Anl. 11

Kernzonen im Biosphärenpark Wienerwald

(Anm.: Anlage 11 ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage 11
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