LandesrechtNiederösterreichVerordnungenNÖ Organstrafverfügung-Verordnung

NÖ Organstrafverfügung-Verordnung

In Kraft seit 17. März 2021
Up-to-date

§ 1 § 1

Für die in der Anlage enthaltenen Tatbestände von Verwaltungsübertretungen dürfen Geldstrafen in der jeweils bestimmten Höhe durch Organstrafverfügung eingehoben werden.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

§ 3 § 3

Die Tatbestände nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz (LGBl. 3706) in der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2021 kommen ab dem 1. Juni 2021 zu Anwendung.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)

Die Tatbestände nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz (LGBl. 3706) in der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2021 kommen ab dem 1. Juni 2021 zu Anwendung.

Anhänge

Anlage 01
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