Vorwort
Für die in der Anlage enthaltenen Tatbestände von Verwaltungsübertretungen dürfen Geldstrafen in der jeweils bestimmten Höhe durch Organstrafverfügung eingehoben werden.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Die Tatbestände nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz (LGBl. 3706) in der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2021 kommen ab dem 1. Juni 2021 zu Anwendung.
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert)
Die Tatbestände nach dem NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz (LGBl. 3706) in der Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2021 kommen ab dem 1. Juni 2021 zu Anwendung.
Anhänge
AnlagePDF