Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Sitzungsgeld und Reisekosten
(1) Den Mitgliedern des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt pro jeder angefangenen Stunde, an der sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 60,--. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.
(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Landes Niederösterreich.
§ 2 § 2
§ 2 Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen
Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der NÖ Landesregierung anzuweisen.