LandesrechtNiederösterreichVerordnungenHöhe Sitzungsgeldes, Reisekosten sowie Barauslagen des NÖ Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates beim Amt der NÖ Landesregierung

Höhe Sitzungsgeldes, Reisekosten sowie Barauslagen des NÖ Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates beim Amt der NÖ Landesregierung

In Kraft seit 18. Dezember 2018
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Sitzungsgeld und Reisekosten

(1) Den Mitgliedern des Niederösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates, im Vertretungsfall deren Ersatzmitgliedern, gebührt pro jeder angefangenen Stunde, an der sie an einer Sitzung teilnehmen, ein Sitzungsgeld von € 60,--. Durch diese Vergütung wird sämtlicher Zeit- und Arbeitsaufwand abgegolten.

(2) Die Mitglieder (Ersatzmitglieder) haben weiters Anspruch auf Ersatz der angemessenen Reisekosten und Barauslagen nach Maßgabe der Reisegebührenvorschriften des Landes Niederösterreich.

§ 2 § 2

§ 2 Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen

Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein quartalsweise vom Amt der NÖ Landesregierung anzuweisen.