Vorwort
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.
Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.
Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
AnlagePDF