Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Wildbach- und Lawineneinzugsgebiete
Als Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen im Land Niederösterreich im Sinne des § 99 Abs. 3 und 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, werden die in der Anlage zu dieser Verordnung enthaltenen Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen festgelegt.
§ 2 § 2
§ 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Verordnung umfasst das Land Niederösterreich.
§ 3 § 3
§ 3 Schlussbestimmung
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawinen im Land Niederösterreich, LGBl. 6850/9, außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
Verzeichnis der Einzugsgebiete der Wildbäche und Lawienen
(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)
Anhänge
AnlagePDF