(1) Die Gebühr für die Überprüfung und gegebenenfalls die Kehrung von Abgasanlagen und Luftschächten setzt sich aus der Jahresgrundgebühr und der Arbeitsgebühr zusammen.
Die Jahresgrundgebühr wird als Entgelt für folgende Leistungen verrechnet:
– Datenaufnahme und Datenverwaltung von Abgasführung, Feuerstätte und Luftschächten
– Evidenzhaltung von Befunden und Gutachten
– Erstfeststellung von Mängeln
– Terminplanung und Koordinierung der Arbeiten
– Erstellung von Überprüfungsterminen und deren Ankündigung
– Erstberatung bei Neu-, Um- und Zubauten
– Betreuung im Notfall
– Unproduktive Arbeits- und Wegzeiten, Arbeitskontrolle
– Ausstellung der Überprüfungsergebnisse
Die Arbeitsgebühr beinhaltet das Entgelt für das Überprüfen und gegebenenfalls das Kehren von brennbaren Rückständen sowie die jährlich einmalige Entleerung der Fangsohle von Abgasanlagen und Luftschächten in ein vom Kunden bereitgestelltes Gefäß; die augenscheinliche Kontrolle der benützten Abgasanlagen und Luftschächten auf den baulichen Zustand, auf Versottungs- und Verwässerungserscheinungen. Die Arbeitsgebühr wird je Überprüfung und je Geschoß, das die Abgasanlage bzw. den Luftschacht durchläuft, berechnet. Als Geschoß gelten auch Dachböden (Spitz- oder Seitenboden), Mansarden, Zwischengeschoße und Keller. Bei freistehenden Abgasanlagen und Luftschächten, bei Aufstellung im geschoßübergreifenden Raum, in Hallen und auf Flachdächern gelten je angefangene 3 Meter als ein Geschoß.
(2) Die Überprüfungsgebühr beträgt:
1. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Öfen, ausgenommen Wirtschaftsherde
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 26,47 | € 31,80 | € 34,99 |
Arbeitsgebühr | € 2,37 | € 2,37 | € 2,37 |
2. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten, bei Zentralheizungen, Warmwasserbereitungsanlagen, Mehrraumfeuerstätten, Wirtschaftsöfen, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Feuerstätten und Selchen bis einschließlich 50 kW Gesamt- Nennwärmeleistung
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 4,63 | € 4,63 | € 4,63 |
3. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten über 50 kW bis einschließlich 120 kW Gesamt-Nennwärmeleistung
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 6,43 | € 6,43 | € 6,43 |
4. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten über 120 kW bis einschließlich 300 kW Gesamt-Nennwärmeleistung
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 53,32 | € 59,29 | € 72,56 |
Arbeitsgebühr | € 10,31 | € 10,31 | € 10,31 |
5. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten über 300 kW Gesamt-Nennwärmeleistung
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 153,18 | € 169,18 | € 204,53 |
Gebühr je angefangenen Laufmeter | € 5,18 | € 5,18 | € 5,18 |
6. bei Abgasanlagen
a) gemischt belegte Abgasanlagen, bei denen die gleichzeitige Ableitung der Rauch- und Abgase möglich ist; Sammler; Säure- und Überdruckabgasanlagen
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 4,63 | € 4,63 | € 4,63 |
b) bei Abgasanlagen, welche als Luftabgassystem (LAS) ausgeführt sind
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 8,79 | € 8,79 | € 8,79 |
7. bei Luftschächten
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 4,63 | € 4,63 | € 4,63 |
8. bei Abgasanlagen in Sommerhäusern (d.s. jene Objekte, die nur zwischen 1. Mai und 30. September bewohnt werden)
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 4,63 | € 4,63 | € 4,63 |
9. bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Feuerstätten, die sich in Wochenendhäusern oder Gebäuden befinden, in denen zu Heizzwecken zusätzlich Wärmepumpen, Solarheizungen, Elektroheizungen oder fest eingebaute Heizungen unter Ausnutzung der Erdwärme betrieben werden, oder bei Abgasanlagen mit angeschlossenen Waschkesseln, Zusatzöfen, nicht gewerblich genutzten Räucherkammern, Öfen für den Notfall oder offenen Kaminen
Ortsklasse | A | B | C |
Jahresgrundgebühr | € 32,84 | € 38,54 | € 41,49 |
Arbeitsgebühr | € 4,63 | € 4,63 | € 4,63 |
(3) Für die Überprüfung und gegebenenfalls die Kehrung von horizontalen Abgasführungen
beträgt die Gebühr pro Abgasführung € 23,82
(4) Für die wiederkehrende Überprüfung von Abgasanlagen auf Betriebsdichtheit,
beträgt die Gebühr pro Abgasanlage € 31,74
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