Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten - Aufhebung
Vorwort
Art. 1
Die Verordnung über die Herabsetzung des Kostenbeitrages für die Nachmittagsbetreuung an öffentlichen Kindergärten, LGBl. 5060/3, wird aufgehoben.
Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.