LandesrechtNiederösterreichVerordnungenMeldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster

Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster

In Kraft seit 28. Dezember 2016
Up-to-date

§ 1 § 1

Weinbautreibende haben für die Erstellung von Meldungen gemäß § 12 Abs. 4 des NÖ Weinbaugesetzes 2002 einen Meldungsbogen zu verwenden, welcher der Anlage zu dieser Verordnung entspricht.

§ 2 § 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster, LGBl. 6150/2-2, außer Kraft.

Anlage

Anl. 1

Meldungsbogen für den Bezirksweinbaukataster

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert)

Anhänge

Anlage
PDF