§ 5 § 5 — Verordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1964, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Marchfeld erlassen wird, BGBl. Nr. 32/1964, außer Kraft.
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