LandesrechtNiederösterreichVerordnungenVerordnung über ein wasserwirtschaftliches Regionalprogramm für das Marchfeld§ 5

§ 5§ 5

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Feber 1964, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Marchfeld erlassen wird, BGBl. Nr. 32/1964, außer Kraft.

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