LandesrechtNiederösterreichVerordnungenBrandbekämpfung Hinweisschilder

Brandbekämpfung Hinweisschilder

In Kraft seit 23. April 1977
Up-to-date

Art. 1

Die gemäß § 24 Abs. 4 und § 31 Abs. 2 des NÖ Feuer-, Gefahrenpolizei- und Feuerwehrgesetzes vorgeschriebene Kennzeichnung hat durch ein Hinweisschild nach Maßgabe der Anlage zu erfolgen.

Anlage

Anl. 1

Hinweisschild

Grafik und Tabelle

(Anm.: Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage
PDF