(1) Der theoretischen Ausbildung ist ein Lehrplan zu Grunde zu legen. Dieser hat die nachstehend angeführten Unterrichtsgegenstände zu umfassen.
Gegenstand | Unterrichtseinheiten | |
a) | Grundzüge der Pädagogik der frühen Kindheit | 12 |
b) | Grundzüge der Entwicklungspsychologie | 12 |
c) | Einführung in die methodischsystematische Bildungsarbeit | 14 |
d) | Kommunikation und Teamarbeit | 12 |
e) | Rechtliche Grundlagen | 6 |
f) | Erste Hilfe | 3 |
g) | Kinder mit besonderen Bedürfnissen | 6 |
h) | Grundzüge der Gesundheits- und Ernährungslehre | 3 |
i) | Reflexion des Erzieherverhaltens | 12 |
(2) In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind insbesondere folgende Lehrziele zu verfolgen:
a) Grundzüge der Pädagogik der frühen Kindheit:
- Grundwissen über den pädagogischen Umgang mit Kindern bis zu 6 Jahren
- Neue Strömungen in der Elementarpädagogik
b) Grundzüge der Entwicklungspsychologie
- Verständnis für Lebens- und Entwicklungsprozessen von Kindern
- Sozialpsychologische Grundfragen zum Verständnis der Arbeit im Kindergarten
c) Einführung in die methodisch-systematische Bildungsarbeit
- Das kindliche Spiel in seiner Grundbedeutung, – methodische Aspekte
- Methodischer Umgang mit Materialien an exemplarischen Themen der Praxis
- Methodische Einsicht im Umgang mit Teilaufgaben aus der Bildungspraxis
- Tagesablauf und Struktur im Kindergarten
- Planung und Gestaltung unter methodischen Gesichtspunkten
- Spracherziehung
d) Kommunikation und Teamarbeit
- Grundzüge des sozialen Lernens bzw. dessen Umsetzung
- Bewältigung von Kommunikationssituationen mit Kindern und Erwachsenen
- Gesprächsführung
- Reflexion des eigenen Verhaltens
- Bedeutung der Teamarbeit. Verhalten im Team
e) Rechtliche Grundlagen:
- Grundzüge des NÖ Kindergartengesetzes 2006
- Rechte und Pflichten einer Kinderbetreuerin/eines Kinderbetreuers
f) Erste Hilfe:
- Vermittlung von einschlägigen Grundkenntnissen und Hilfeleistungen
- Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen
g) Kinder mit besonderen Bedürfnissen:
- Grundkenntnisse über die Integration von behinderten oder entwicklungsgehemmten Kindern
- Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
- Betreuung von Kindern aus anderen Kulturkreisen
h) Grundzüge der Gesundheits- und Ernährungslehre:
- Grundwissen über gesunde Ernährung und die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit
i) Reflexion des Erzieherverhaltens:
- Beobachtung und Analyse des Verhaltens von Kindern
- Reflexion von Erziehungsprinzipien, Erziehungsmitteln und Erziehungsmaßnahmen
- Überprüfen des eigenen Verhaltens im Umgang mit Kindern
(3) Der Unterricht ist von pädagogisch und fachlich qualifizierten Kräften (Psychologin/Psychologe, Pädagogin/Pädagoge, Ärztin/Arzt, Lehrerin/Lehrer für die Didaktik usw.) mit Erfahrung in der Kindergartenarbeit durchzuführen.
(4) Die Lehrkräfte haben sich während der gesamten Ausbildungszeit in geeigneter Weise vom Ausbildungserfolg zu überzeugen.
(5) Die Ausbildungseinrichtung hat sich vom Lehrerfolg des Lehrpersonals zu überzeugen.
(6) Die Ausbildungseinrichtung hat über die Anzahl der besuchten Unterrichtseinheiten eine Bestätigung auszustellen.
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