Über die Verhandlungen und Beschlüsse sind Niederschriften zu führen, die den Gang der Verhandlung und den Wortlaut jedes Beschlusses festhalten. Die Niederschriften sind vom Vorsitzenden, die Niederschriften über Verhandlungen im Verfahren in Rechtsstreitigkeiten überdies von den Parteien und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
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