Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung verliert die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. März 1950, LGBl.Nr. 19, über die Standorte und Sprengel der Einigungskommissionen, ferner über die Geschäftsordnung der Einigungskommissionen und der Obereinigungskommission, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 97/1954 ihre Wirksamkeit.
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