Das Managen des Rechtsrisikos soll sicherstellen, dass Verträge durchsetzbar sind, es nicht zu unerwarteten Anwendungen von Gesetzen oder Vorschriften kommt und Gesetzesentwicklungen laufend beobachtet werden. Zur Sicherstellung dieses Zieles sind nachstehende Vorgaben zu erfüllen:
1. Es sind grundsätzlich standardisierte Vertragsdokumentationen zu verwenden, die vor ihrer Freigabe in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht eingehend von fachkundigen Personen geprüft worden sind.
Abweichungen von standardisierten Vertragsdokumentationen sollten nur erfolgen, wenn dies aus nachvollziehbaren Gründen und nach Prüfung durch fachkundige Personen angemessen erscheint.
2. Es ist in den Verträgen – auch bei Abschluss mit ausländischen Vertragspartnern – grundsätzlich die Anwendung österreichischen Rechts und ein österreichischer Gerichtsstand zu vereinbaren. Abweichungen davon sollten nur erfolgen, wenn dies einen wirtschaftlichen Vorteil bringt, und nur unter Hinzuziehung von entsprechenden Rechtsexperten.
3. Da Rechtsänderungen massive Auswirkungen auf bestehende standardisierte Vertragsdokumentationen und auch bereits bestehende Verträge haben können, ist eine Identifikation und laufende Beobachtung dieser Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
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