Das Managen des Reputationsrisikos soll sicherstellen, dass der eigene Ruf oder das Ansehen nicht beschädigt werden und dadurch keine Nachteile am Finanzmarkt eintreten. Zur Sicherstellung dieses Zieles sind nachstehende Vorgaben zu erfüllen:
1. Da neben den zahlenmäßigen Ergebnissen im Voranschlag und Rechnungsabschluss eines Rechtsträgers auch dessen Ansehen am Finanzmarkt für die zu erzielenden Konditionen eine Rolle spielt, ist darauf zu achten, dass alle eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig erfüllt werden, ohne dass es zu einer Mahnung des Gläubigers kommt.
2. Bei der Auswahl von Vertragspartnern ist neben deren wirtschaftlicher Zuverlässigkeit auch zu prüfen, ob ein Abschluss auf Grund der Reputation des Vertragspartners die eigene Reputation gefährden kann.
3. Sofern der Rechtsträger ein Rating einer Ratingagentur besitzt, ist der dauerhafte Erhalt eines guten Ratings anzustreben.
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