Das Managen des Liquiditätsrisikos soll sicherstellen, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können, die entsprechenden Mittel verfügbar sind und Aktivposten marktgängig sind. Zur Sicherstellung dieses Zieles sind nachstehende Vorgaben zu erfüllen:
1. Unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit soll die Restlaufzeit der aushaftenden Kredite derart gewählt werden, dass der jährliche Finanzierungsbedarf am Kapitalmarkt problemlos abgedeckt werden kann.
2. Um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können, ist darauf zu achten, dass bei Kreditinstituten die notwendigen Rahmenbeschlüsse für die kurzfristigen Kassenkredite und Barvorlagen oder gleichartige Instrumente vorliegen.
3. Bei kurzfristigen Veranlagungen im Rahmen der Kassengebarung ist darauf zu achten, dass diese Aktivposten marktgängig und damit jederzeit realisierbar sind.
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