Das Managen des Kreditrisikos soll sicherstellen, dass die Bonität eines Schuldners, die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen und die Werthaltigkeit der von ihm zur Besicherung bestellten Werte laufend beobachtet wird. Zur Sicherstellung dieses Zieles sind nachstehende Vorgaben zu erfüllen:
1. Kreditaufnahmen dürfen nicht zum Zweck mittel- und langfristiger Veranlagungen erfolgen.
2. Veranlagungen im Rahmen der Kassengebarung dürfen nur kurzfristig bis maximal 12 Monate erfolgen, um den Zahlungsverpflichtungen, die in diesem Zeitraum anstehen, nachkommen zu können.
3. Veranlagungen im Rahmen der Kassengebarung dürfen nur mittels Sicht-, Spar- oder Termineinlagen, Kassenobligationen oder gleichartigen Instrumenten bei Banken guter Bonität sowie in Anleihen von Emittenten guter Bonität mit einer Restlaufzeit von maximal 12 Monaten durchgeführt werden.
4. Mittel- bis langfristige Veranlagungen sind unter Berücksichtigung des Veranlagungshorizontes risikoavers auszurichten. Im Bereich des Risikomanagements ist ein umfangreiches Instrumentarium zur Vermeidung und Steuerung von Risiken zwingend vorzusehen. Es sind Richtlinien für die Veranlagungsstrategie, für die Risikobewertung und die Risikoüberwachung festzulegen.
5. Erfolgt die mittel- bis langfristige Veranlagung geringer Volumina ausschließlich im Rahmen von gemanagten Fonds mit konservativer Ausrichtung, ist nur ein eingeschränktes, den Risiken entsprechendes Risikomanagement erforderlich.
6. Zum Zeitpunkt des Abschlusses von Finanzgeschäften muss der Vertragspartner eine gute Bonität (zumindest von der Qualität vergleichbar mit einem Investmentgrade Rating) vorweisen können.
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