LandesrechtNiederösterreichVerordnungenKostenersatz an Gemeinden für Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz

Kostenersatz an Gemeinden für Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date

Artikel I

Art. 1

Der Kostenersatz für die Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz wird für jedes begonnene Hundert, der in der Staatsbürgerschaftsevidenz verzeichneten Personen mit € 11,– festgesetzt.

Artikel II

Art. 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Staatsbürgerschaftsevidenzkostenersatzverordnung 1968, LGBl. Nr. 144, außer Kraft.